Die Krankenpflege wird bereits in der Bibel beschrieben. Dort wird sie den den sieben Werken der Barmherzigkeit zugeordnet. Wer kennt nicht die Geschichte vom barmherzigen Samariter (Lukas 10, 25-37)? In früher Zeit kümmerte man sich um erkrankte Pilger und errichtete Hospitäler entlang der Pilgerwege. Auch in Europa wurden später Hospitäler für die an Lepra erkankten Menschen gebaut. Die Lepra kam mit den Kreuzzügen in die alte Welt. Die Leprakranken waren Aussätzige. Sie brauchten besondere Bleibestätten, die Hospitäler. Ähnliches widerholte sich im 14. Jahrhundert für die Opfer der Pest. Auch sie mussten besondere Bleiben bekommen. Viele heiliggesprochende Menschen wurden durch ihre Tätigkeit in der Krankenpflege berühmt. Die Vinzentinerinnen waren die ersten, die die Krankenpflege organisierten. Florence Nightingale war die Mutter der professionelle Krankenpflegeausbildung in Großbritannien. Der Pastor Theodor Fliedner gründete nach ihrem Vorbild in Kaiserswerth das erste Diakonissenhaus. Gründer der gesellschaftlichen (im Gegensatz zur kirchlichen) Krankenpflegeausbildung war Henri Dunant. Weitere berühmte Krankenpfleger der Geschichte sind: Agnes Karll, Virginia Henderson, Nancy Roper, Cicely Saunders.
Die Pflege hat mittlerweile eine solide wissenschaftliche Basis, die in den letzten Jahrzehnten immer breitgefächerter wurde. Dabei sind die deutschsprachigen Länder dabei, den Vorsprung der angelsächsischen Ländern in der Pflegewissenschaft aufzuholen. Die Krankenpflegeausbildung gehört zu den anspruchsvollsten Ausbildungen der nichtakademischen Berufe.
2. Die Berufsausbildung des Gesundheits- und Krankenpflegers / der Gesundheits- und Krankenpflegerin in Deutschland
Das alte Krankenpflegegesetz (KrPflG) von 1985 wurde im Jahr 2003 überarbeitet. Am 01.01.2004 trat das neue Krankenpflegegesetz in Kraft. Es führte eine neue Berufsbezeichnung für zukünftig ausgebildete Krankenpflegekräfte ein: Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger. Die neue Bezeichnung ist an die Stelle deralten Bezeichnungen Krankenschwester bzw. Krankenpfleger getreten. Pflegekräfte, die nach dem altem Gesetz ausgebildet wurden, dürfen wahlweise die alte oder die neue Bezeichnung verwenden. Sinn der neuen Namensgebung ist es, das erweiterte Aufgabenfeld in Richtung Gesundheitsvorsorge und Beratung hervorzuheben.
Die Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/-in geht über einen Zeitraum von drei Jahren. Sie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Die Ausbildung erfolgt an staatlich anerkannten Gesundheits- und Krankenpflegeschulen. Ein Mindestalter für Auszubildende wird vom Gesetz nicht mehr vorgeschrieben.
Die Ausbildung wird durch die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in 2100 Theorie- und 2500 Praxisstunden aufgeteilt. Sie wird an den Krankenhäusern angeschlossen Krankenpflegeschulen durchgeführt, die, wie dargestellt, staatlich anerkannt sein müssen. Die Praxisanleiter müssen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und über eine berufspädagogische Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 200 Stunden verfügen. Integrierte Ausbildungen, in denen sich die Schüler nach einer Orientierungsphase für eine Spezialisierung in Richtung Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege entscheiden können werden ebenfalls angeboten. Dies ist eine Tendenz zur einer generalisierten Pflegeausbildung, wie sie es in anderen Ländern bereits gibt. Der Unterricht orientiert sich an fächerübergreifenden Lernfeldern. Auch in den klassisch medizinischen Bereichen wie Anatomie, Chirurgie, Innere Medizin, wird die Ausbildung durch Lehrer für Pflegeberufe vermittelt und nur noch in Ausnahmefällen durch externe ärztliche Dozenten.
Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Bereiche:
Kenntnisse in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften, Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und Medizin, Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften, Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft. Dabei ist der Unterricht nicht auf reine Wissensvermittlung ausgelegt, sondern beinhaltet gleichfalls die Darstellung und Einübung zahlreicher Handlungabläufe aus der praktischen Pflege, z.B. die Körperpflege des Patienten, das Anlegen von Verbände, die Wundversorgung, fachgerechte Verabreichung von Medikamenten und das Anreichen von Essen.
Bei der praktischen Ausbildung bilden die ersten beiden Jahre einen Block. Dort findet die Ausbildung in folgenden Bereichen statt:
a) Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in den Fachgebieten - Chirurgie, - Innere Medizin, - Geriatrie, - Gynäkologie, - Neurologie, - Pädiatrie, - Wochen- und Neugeborenenpflege.
b) Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung.
Im dritten Jahr findet die Ausbildung ausschließlich in der stationären Versorgung in folgenden Fachgebieten statt: - Chirurgie, - Innere Medizin, - Psychiatrie.
Diese besondere Blockbildung soll eine gemeinsame theoretische und praktische Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wenigstens in den ersten beiden Ausbildungsjahren ermöglichen. Das dritte Jahr ist dann der Differenzierungsbereich, in welchem die Auszubildenden dann die jeweils spezifische theoretische und praktische Ausbildung absolvieren. Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung ab. Wenn eine dieser Prüfungen nicht erfolgreich abgeschlossen wird, so besteht die Möglichkeit, diese einmal zu wiederholen. Nach erfolgreichem Abschluss besitzt man die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpfleger/in".
Weiterbildung, Fachausbildungen
Im Anschluss an die oben dargestellten Grundausbildungen in der Krankenpflege gibt es weiterführende Ausbildungsmöglichkeiten, sog. Fachweiterbildungen. Zu nennen ist exemplarisch die Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege. Inzwischen gibt es für nahezu jede spezialisierte Richtung im Krankenhaus Fachweiterbildungen. Die bekanntesten sind die für die Bereiche Intensivpflege, Dialyse, Kinderkrankenpflege, Chirurgie, Onkologie, Anästhesie, Schmerztherapie, Intensivpflege und Psychiatrie, hier beispeilhaft dargestellt anhand der Fachweiterbildung für Psychiatrie: Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/r Gesundheits- und Krankenpfleger/-in sowie der Nachweis über zwei Jahre Berufserfahrung in einer psychiatrischen Einrichtung ist Voraussetzung für den Zugang zu dieser Fachweiterbildung. 2 Jahre ist der Zeitraum der Ausbildung; sie ist berufsbegleitend. Es werden 4 Bereiche der Psychiatrie druchlaufen. Die Bereiche liegen nicht fest, sondern sie können mit der jeweiligen Weiterbildungsstätte ausgehandelt werden. Beispielhaft zu nennen sind etwa die Aufnahmestation, die Institutsambulanz, die Gerontopsychiatrie und die stationäre Suchtbehandlung. Die Weiterbildungsstätte schreibt für jeden der ausgehandelten Bereiche spezielle Aufgabe, den sog. Praxisbericht, vor, der bearbeitet werden muss und der auch für das Examen von Bedeutung ist. Die Fachweiterbildung hat eine mündliche, schriftliche und praktische Prüfungen als Abschluss. Anschließend ist man berechtigt, den Titel "Fachkrankenschwester/-pfleger für Psychiatrie zu führen.
Weitere Möglichkeiten: Neben diesen fachbereichsbezogenen Weiterbildungen gibt es noch weitere Möglichkeiten. Wer außerhalb der praktischen Pflege im Krankenhaus mit seiner Ausbildung weiterarbeiten möchte, kann sich z. B. zur Hygienefachkraft, Stations- oder Bereichsleitung, Pflegedienstleitung, Praxisanleiter oder zum Case-Manager fortbilden.
Weiterqualifizierung durch Studium: Die Studiengänge der Pflegewissenschaft, Pflegepädagogik und des Pflegemanagement/Pflegewirtschaft ermöglichen eine akademische Qualifizierung. Im Anschluss kann man in Pflegeforschungseinrichtungen oder Ausbildungseinrichtungen (z. B. Krankenpflegeschulen) arbeiten.
3. Die Berufsethik der Gesundheit- und Krankenfplege
Kernpunkt der Berufsethik ist die Aussage, dass es die Aufgabe jedes Einzelnen und die Aufgabe der Gesellschaft ist, kranken Menschen zu helfen. Um diese Aufgabe zu gestalten werden vom Gesundheits - und Krankenpfleger folgende menschliche und fachliche Fähigkeiten verlangt: Mitgefühl, Engagement, Charkterstärke, auch schwere Krisen des Patienten mitzutragen, für Patienten und auch für Pflegende als erniedrigend empfundene Situationen würdig zu gestalten. Die Gesundheits- und Krankenpflege wird von einem großen Anteil an Idealismus getragen. Der Kostendruck im deutschen Gesundheitswesen, dessen Ausdrucksformen Personal-, Zeit- und Geldmangel sind gefährdet die Berufsethik massiv. Die Gesundheits- und Krankenpflege läuft Gefahr, dadurch auf reine Funktionserfüllung zusammengekürzt zu werden; die soziale und seelische Versorgung des Patienten ist nicht mehr gewährleistet.
II. Berufsbild Gesundheits- und Krankenpfleger / in
1. Welche Aufgaben und Tätigkeiten haben Gesundheits- und Krankenpfleger/innen?
Kurz gesagt: sie pflegen, betreuen und beobachten Patienten in stationären Einrichtungen oder im ambulanten Bereich. Ihre Aufgaben liegen in der eigenständigenGrund- und Behandlungspflege. Das bedeutet, dass sie Patienten z.B. waschen und betten, ihnen Verbände wechseln oder ihnen nach ärztlicher Anordnung Medikamente verabreichen. Weiter: sie sind Assistenten bei ärztlichen Untersuchungen und operativen Eingriffen, sie bedienen und überwachen medizinische Apparate und begleiten den Arzt oder die Ärztin auf Visiten. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sind auch mit bei der Erstellung von Pflegeplänen, deren Auswertung sowie der Pflegedokumentation betraut. Schließlich beraten sie Patienten und helfen, deren Selbstständigkeit zu fördern. Synonyme der offiziellen Berufsbezeichnungen sind: Krankenpfleger/in Pflegefachkraft (Gesundheits- und Krankenpfleger/in) Krankenschwester/-pfleger (Vorläuferberuf, dessen Ausbildungsregelungen Ende 2003 aufgehoben wurden) Stationsschwester/-pfleger(in Ostdeutschland noch verbreitet)
Berufsbezeichnungen in englischer Sprache: - Hospital nurse (m/f) - Registered nurse (m/f) - Registered General Nurse (m/f) - Staff nurse (m/f) Berufsbezeichnung in französischer Sprache: - Infirmier/Infirmière In England und Frankreich haben diese Berufe allerdings andere Inhalte, setzen andere Abschlüsse voraus, sind also mit dem deuschen Berufsbild nicht vergleichbar.
2. Charakterisierung des Berufsbildes
Das Berufsbild des Gesundheits- und Krankenpflegers / der Gesundheits- und Krankenpflegerin läßt sich wie folgt charakterisieren:
Die Menschen beim Gesundwerden begleiten! Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sorgen dafür, dass den Patienten die richtige Pflege erhalten und sie so rasch wie möglich wieder gesund werden. Kernpunkt der Aufgabe ist, die anvertrauten Patienten zu beobachten, deren Bedürfnisse zu erkennen und darauf einzugehen. Um den Gesundungsverlauf festzustellen, achten Gesundheits- und Krankenpfleger/innen auf Aussehen, Schlaf und Appetit der Patienten, sie messen regelmäßig Blutdruck, Puls, Temperatur und Körpergewicht, sie analysieren die Daten, dokumentieren diese systematisch und informieren die behandelnden Ärzte. In ihren Aufgabenbereich fällt auch das Erstellen von Pflegeplänen. Dabei überwachen sie deren Verlauf und modifizieren sie falls erforderlich. Sie helfen den Patienten beim Aufstehen, bei der Körperhygiene, beim Toilettengang oder bei der Einnahme der Mahlzeiten. Sie betten bewegungsunfähige Patienten fachgerecht und verhindern Beschwerden, die durch langes liegen entstehen. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sind ein Bindeglied zwischen Patient und Arzt. Sie begleiten die Ärzte der Station bei Ihren Visiten. Sie teilen den Ärzten die von ihnen beobachteten Daten mit, dokumentieren ärztliche Verordnungen, verabreichen Medikmenten nach ärztlicher Anweisung. Sie setzen Spriten, führen Wundversorgung durch, legen Schienen und Verbände an. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen führen Blutentnahmen durch, helfen bei Transfusionen und Infusionen, sie leisten vorbereitende Arbeit bei ärztlichen Untersuchungen und Operationen, sie assistieren den Ärzten. Sie bedienen oder überwachen medizinisch-technische Apparaturen, etwa Beatmungsgräte. Der Beruf verlangt eine schnelle Auffassungsgabe, Verantwortungsbewußtsein, ein gewisses technisches Verständnis, die Bereitschaft zu Schichtdiensten und Wochenendarbeit. Wie nun die seit 2004 eingeführte neue Berufsbezeichnung verdeutlicht, arbeiten Gesundheits- und Krankenpfleger/innen nicht nur in der Krankenpflege im engeren Sinn, sondern auch in der Gesundheitspflege, dort im Bereich der Gesundheitserziehung und Gesundheitsorsorge und Gesundheitsnachsorge. Es gilt, das Bewußtsein der Patienten für eine gesunde Lebensweise zu wecken. Es erfolgt eine Beratung, etwa, wie ärztliche Verordnungen umgesetzt werden können und Krankheitsrückfälle vermieden werden können. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen arbeiten hierbei außer mit Ärzten auch mit Psychologen, Physiotherapeuten und Logopäden zusammen und stehen auch hier als Bindeglied zwischen Patient und medizinischer Fachkraft. Einfühlungsvermögen, psychische Belastbarkeit sind hier sozusagen Berufsvoraussetzungen. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen haben ihr Einsatzgebiet auch im Verwaltungsbereich. Dort haben sie Patientenakten zu führen, Untersuchungstermine zu planen oder etwa den Arzneimittelbestand zu verwalten. Sie können auch Ansprechpartner für Gesundheits- und Krankenpflegeschülern in deren praktischer Ausbildung sein.
Beispielhafte Auflistung von Tätigkeiten: Grundpflege bei pflegebedürftigen Personen: - Hilfe bei Körperpflege und Verrichtungen des täglichen Lebens, wie Waschen oder Baden, Haarewaschen, Hilfe beim Aufstehen und Gehen - Hilfe beim Betten und Lagern, Lagerungshilfsmittel anwenden, vorbeugende Maßnahmen gegen Dekubitus oder Thrombose treffen - das Essen reichen und Hilfe beim Essen und Trinken Behandlungspflege und speziellen Pflege: - Daten des Patienten feststellen, etwa nach Operation oder Therapie hinsichtlich Aussehen, Bewusstseinslage, Appetit, Schlaf u.a. beobachten; Puls, Blutdruck, Temperatur, Körpergewicht messen) - körperliche, seelische und soziale Bedürfnisse und Probleme der Patienten feststellen und beurteilen - ärztliche Verordnungen ausführen, z.B. Medikamente und Injektionen verabreichen - Infusionen, Blutentnahmen, Punktionen, Transfusionen, Spülungen durchführen oder dabei helfen - Wunden versorgen - Schienen und Verbände anlegen - Durchführung von physikalische Maßnahmen etwa Bestrahlungen, medizinische Bäder, Inhalationen - Vorbereitung der Patienten auf operative, therapeutische oder sonstige Maßnahmen und Betreuung der Patienten bei der Durchführung dieser Maßnahmen - Nachtwachen - Hilfe bei Notfällen - Pflege und Betreuung von Patienten in Fachabteilungen, etwa in der Chirurgie (postoperative Pflege), in der Infektionsabteilung, in der Inneren Medizin, Psychiatrie, Gynäkologie, Orthopädie - Sterbebegleitung, Versorgung von Verstorbenen Zusammenarbeit mit Ärzten: - Teilname an Besprechungen und Visiten - Vorbeitung von Untersuchungen und Operationen - Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen, etwa bei OPs Planung, Koordinierung, Anpassung und Dokumentation von Pflegemaßnahmen: - Ermittlung des Pflegebedarfs - Erstellung von Pflegeplänen - Stationsführung - Pflege und Behandlung in Zusammenarbeit mit z.B. medizinischen, therapeutischen Fachkräften koordinieren - Dokumentation von Pflegemaßnahmen und Beobachtungen: in Patientenkurven, Pflegeprotokollen und sonstigen Patientenakten, i.d.R. elektronisch (PC) - Austausch mit anderen Fachkräften - Mitwirkung bei der Patientenaufnahme - Organisation der Pflegeüberleitung zwischen verschiedenen Pflegeeinrichtungen oder zwischen Klinik und häuslicher Pflege - Mitwirkung bei der Qualitätssicherung Organisieren und Verwalten: - Schreiben von Pflegeberichten - elekronische (PC) pflegedienstbezogene Abrechnungs-, Organisations- und Verwaltungsarbeiten - Ordern von Essen und Material, Überwachung - Verwalten des Arzneimittelbestandes - Versorgung des Patienteneigentums - Hilfe bei hygienischen und seuchenhygienischen Maßnahmen sowie Sterilisation und Desinfektion Aus- und Fortbildung: - fachliche Anleitung und Betreuung der Fachschüler/innen in der praktischen Ausbildung - Mitwirkung an Fortbildungen Beraten und Anleiten: - Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation, Information der Patienten und Angehörige über gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und Anleitung zur Selbsthilfe - Anleitung und Betreuung der Krankenpflegeschüler/innen, Praktikanten/Praktikantinnen und Hilfskräfte - Zusammenwirken mit dem medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegeversicherung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit - Beratung der Krankenkassen über die Nutzung von Hilfs- und Pflegehilfsmitteln - Beratung bei der behindertengerechten Einrichtung bzw. der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen individuelle psychosoziale Hilfestellung leisten - Aufbau von Vertrauensverhältnissen - moralischen Beistand leisten - Information von Patienten und Angehörigen
III. Gesundheits- und Krankenpfleger / in: Die Ausbildung
Die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung sind:
a) schulische Vorbildung als rechtliche Zugangsvoraussetzung
Für den Zugang zur Ausbildung wird folgende Schulbildung vorausgesetzt:
- ein mittlerer Bildungsabschluss oder - der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung;hinzukommen muss aber, dass entweder eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich absolviert wurde oder eine Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in vorliegt oder eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe durchgeführt wurde
Geregelt ist dies im Krankenpflegegesetz.
b) berufliche Vorbildung als rechtliche Zugangsvoraussetzung
Für Bewerber/innen mit einem mittleren Bildungsabschluss ist eine berufliche Vorbildung nicht vorgegeben. Personen mit Hauptschul- oder gleichwertigem Abschluss müssen oben beschriebene Zusatzausbildunge vorliegen.
c) ausbildungsvorbereitendes Praktikum
Viele Schulen empfehlen ein pflegerisches Praktikum, das Einblick in den Arbeitsalltag von Gesundheits- und Krankenpfleger/innen gibt und es ermöglicht, den Berufswunsch zu überprüfen. Rechtlich vorgeschrieben ist es nicht.
d) Mindestalter
Rechtlich ist kein Mindestalter vorgeschrieben.
f) Höchstalter
Ein bestimmtes Höchstalter ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Von einigen Schulen werden allerdings Höchstaltersgrenzen festgelegt. Diese liegen i.d.R. zwischen 25 und 35 Jahren, gelegentlich aber auch zwischen 40 oder 50 Jahren.
g) Auswahlverfahren
Sehr selten gibt es Zulassungsbeschränkungen in Form von Wartezeiten oder Losverfahren an Krankenpflegeschulen. Die Schulen überprüfen vielmehr die fachliche und persönliche Eignung anhand der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und in einem persönlichen Gespräch. Einige Schulen führen schriftliche Aufnahmeprüfungen durchg. Der schulische Leistungsstand spielt für die Aufnahme an der Schule eine wesentliche Rolle. An vielen Schulen darf der Zeugnisnotendurchschnitt nicht schlechter als "befriedigend" sein. Andere Schulen legen dagegen ein besonderes Augenmerk auf die Noten in bestimmten Fächern, zum Beispiel Mathematik und Biologie. Manche Schulen nehmen bevorzugt Bewerber auf, die in ihrer Region wohnen.
h) Weitere Ausbildungsvoraussetzungen
Vor Ausbildungsbeginn ist i.d.R. ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis über die Befähigung zur Berufsausbildung als Heilerziehungspfleger/in vorzulegen. Manche Bildungseinrichtungen verlangen zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis und/oder die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses. Konfessionell gebundenen Ausbildungsstätten muss ein Nachweis über die entsprechende Konfession erbracht werden. Das erste Schulhalbjahr ist eine Probezeit, in der sich die Schüler bewähren müssen; erst danach werden sie endgültig zugelassen.
IV. Die Ausbildungsinhalte
Inhalte des praktischen und theoretischen Unterrichts sind:
Ermittlung des Pflegebedarfs unter Berücksichtigung sachlicher, personenbezogener und situativer Erfordernisse Aufnahme, Verlegung und Entlassung von Patienten Aufbau des menschlichen Körpers und Ablauf der verschiedenen Körperfunktionen Krankheitsursachen und Krankheiten Art und Weise der Assistenz bei Ärzten Erste-Hilfe in Notfällen Vor- und Nachbereitung von ärztliche Maßnahmen, Operationen und Visiten Krankheitsvorbeugung Krankheitsdiagnose und - beandlung Pflegetechniken Einbeziehung des sozialen Umfelds der zu pflegenden Person Gesundheitsvorsorge und Hilfen dazu Beobachtung von Patienten und Dokumentation von Befunden Blutentnahme Vorbereitung von Röntgenuntersuchungen Erstellung einer Fieberkurve Erstellung von Pflegepläne und -dokumentationen
Mitwirkung bei Rehabilitationskonzepten Entwicklung und Umsetzung von Qualitätskonzepten alters- und entwicklungsgerecht Durchführung von Pflegemaßnahmen, Kommunikation mit Patienten die rechtlichen Rahmenbestimmungen in der Krankenpflege Krisen- und Konfliktsituationen
Die praktisch Ausbildung erfolgt in folgenden Bereichen:
Grundlage der Ausbildung ist das Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege.
Der theoretische und praktische Unterricht wird i.d.R in Vollzeitform an staatlichen bzw. staatlich anerkannten Krankenpflegeschulen durchgeführt. Diese Schulen sind häufig den Krankenhäusern angegliedert. Ausbildungsgänge in Teilzeitform gibt es nur in sehr geringem Umfang. Die praktische Ausbildung erfolgt in den verschiedenen fachmedizinischen Abteilungen der Krankenhäuser und Kliniken. Es sind auch Einsätze in der ambulanten Versorgung vorgesehen. Der theoretische Unterricht im Klassenverband erfolgt entweder in mehrwöchigen Blöcken oder wird ein- bis fünfmal wöchentlich angeboten. Dies hängt von der jeweiligen Schule ab.
Die Schulen nennen sich unterschiedlich: Berufsfachschule für Krankenpflege bzw. Gesundheit, manchmal einfach nur medizinische Schule.
In manchen Bundesländern gibt es Modellversuche von neuen Formen der Pflegeausbildung. Das sog. integrativen Modell vermittelt in einer Grundausbildung für Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Altenpflege einheitliche Inhalte, erst im zweiten Ausbildungsabschnitt wird eine Differenzierung durchgeführt. Sog. generalistische Pflegeausbildungen decken während der gesamten Ausbildungszeit Inhalte für alle drei Berufe ab. Es ist i.d.R. notwendig, dass sich die angehenden Pflegefachkräfte bei beiden Varianten bereits am Anfang der Ausbildung für einen der Abschlüsse entscheiden. Ein Wechsel ist grds. nicht möglich. Nach dem Abschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger/in ist es möglich, in einem halbjährigen Aufbaumodul einen weiteren Abschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in und/oder Altenpfleger/in zu erwerben - wenn in dem Modell vorgesehen.
VI. Der Ausbildungsabschluss
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung auf Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege ab.
1. erforderliche Nachweise
Voraussetzung der Zulassung zur Abschlussprüfung ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen. Hierüber erstellt die Schule bzw. das ausbildende Krankenhaus eine Bescheinigung. Dies muss bei der Anmeldung zur Prüfung vorgelegt werden.
2. erforderliche Prüfungen
Die Abschlussprüfung besteht aus 3 Teilen: einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen. a) Die schriftliche Prüfung deckt folgende Themen ab: - Erkennen, Erfassen und Bewerten der Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen - Auswählen, Durchführen und Auswerten der Pflegemaßnahmen - das Ausrichten des Pflegehandelns an pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen, Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbestimmungen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien Pro Themenbereich sind in einer Aufsichtsarbeit schriftlich gestellte Aufgaben in 2 Stunden zu bearbeiten.
b) Die mündliche Prüfung deckt folgende Themen ab:
- Gewährleistung der fachkundigen Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen - Entwickeln und Erlernen eines berufliches Selbstverständnisses, Bewältigung beruflicher Anforderungen - Mitwirkung bei der medizinischen Diagnostik und Therapie, Zusammenarbeit in Gruppen und Teams Pro Themenbereich nimmt die mündliche Prüfung 10 bis 15 Minuten in Anspruch.
c) Der praktische Teil der Prüfung bezieht sich auf folgenden Bereich: Pflege bei einer Patientengruppe von höchstens vier Patientinnen oder Patienten in einem Zeitrahmen von bis zu sechs Stunden. Die Prüflinge übernehmen dabei alle anfallenden Aufgaben einer prozessorientierten Pflege inclusive Dokumentation und Übergabe. Im nachfolgenden Prüfungsgespräch muss das Pflegehandeln erklärt werden.
3. Prüfungswiederholung
Das wünschen wir niemenden!
Eine einmalige Wiederholung jedes nicht bestandene Teils der schriftlichen, mündlichen oder praktischen Prüfung ist möglich. Wichtig ist, dass die praktische Prüfung oder die gesamte Prüfung nur nach Teilnahme an einer weiteren Ausbildung wiederholbar ist, deren Dauer und Inhalt vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses festgelegt werden.
4. Prüfende Stelle
Ein staatlicher Prüfungsausschuss nimmt die Prüfung ab.
5. Zusatzqualifikationen
Einige Bundesländern räumen im Rahmen von Modellversuchen in einem Aufbaumodul zusätzlich zum Abschlusses zum Gesundheits- und Krankenpfleger/in den Erwerb des Abschlusses als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in und/oder Altenpfleger/in ein. Der Erwerb der Fachhochschulreife ist unter bestimmten Umständen ebenfalls möglich.
6. Abschlussbezeichnung
Die Abschlussbezeichnung lautet Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Gesundheits- und Krankenpflegerin. Bei den Modellversuchen, die mehrere Abschlüsse vorsehen, nennen sich die zusätzlich erreichten Berufsabschlüsse Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und/oder Altenpfleger/Altenpflegerin.
VII. Finanzierung der Ausbildung
Die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger/in ist eine schulische Berufsausbildung, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Einrichtungen erfolgt. Es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt. In Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder in Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, gilt der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege.
An privaten Ausbildungsstätten können Kosten für Lehrgangsgebühren entstehen oder ein Schulgelderhoben werden. Nebenkosten (z.B. für Lernmittel) fallen ebenfalls in unterschiedlicher Höhe (abhängig von der Schule) an. Da es sich um eine schulische Ausbildung handelt, besteht ggf. eine individuelle Förderungsmöglichkeit gemäß den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).