Wer aus gesundheitlichen Gründen abnehmen möchte, kann sich dabei von seiner Krankenkasse helfen lassen. Darauf macht die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in Hamburg aufmerksam.
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für eine Ernährungsberatung oder einen Ernährungskurs. Dazu müssen einige Vorgaben der Spitzenverbände der Kassen beachtet werden: Die Kurse müssen Elemente der Ernährungsumstellung und Bewegung enthalten, die Berater bestimmte Qualifikationen haben. Die Kurse bieten entweder die Kassen selbst oder Dritte an.
Die Kassen fördern zur Vorbeugung solche Angebote nach Paragraf 20 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Bei chronischen Erkrankungen, etwa einer erblichen Fettstoffwechselstörung, sind ergänzende Leistungen nach Paragraf 43 SGB V möglich. Dafür ist allerdings eine ärztliche Verordnung nötig, erläutert die UPD. Außerdem sollte die Kasse informiert sein, bevor der Patient den ersten Termin bei der Ernährungsberatung wahrnimmt.
Das bundesweite Beratungstelefon der UPD ist montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0117722 erreichbar. Mehr Informationen im Internet: http://www.upd-online.de.